Es ist wahrlich nicht leicht, möchte man als Lehrer aktuelles Material (z.B. aus einem Podcast) im Unterricht nutzen und dabei nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Was darf man denn eigentlich im Unterricht verwenden und was nicht? Lehrer-Online hat sich bereits im Juni 2006 mit der Frage auseinandergesetzt, ob man Podcasts denn nun im Unterricht verwenden darf oder nicht – die Antwort fiel wenig befriedigend – und leider auch wenig praktikabel aus:
De facto würde das bedeuten, dass man, wenn man mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht z.B. eine Episode „Quarks und Co“ schauen oder aber im Musikunterricht in einer Stationsarbeit eine Folge „WDR Zeitzeichen“ nutzen lassen will, die SuS in den Computerraum verfrachten und die fragliche Episode dort anschauen lassen muss – jede(r) an seinem/ihren Rechner.
Das kann aber doch nicht die Lösung sein! Also habe ich mich auf die Suche gemacht, zumindest für die Podcasts des WDR eine verbindliche Aussage zu finden. In den Nutzungsbedingungen (die ja am Ende jeder Podcastepisode angesprochen werden) findet sich aber leider kein entsprechender Hinweis. Also habe ich mich an die Rechtsabteilung des WDR gewendet und habe nun endlich Antwort erhalten. Eine Antwort, die uns Lehrern das Leben und den Umgang mit Podcasts des WDR bedeutend erleichtern dürfte:
Somit ist die Sache zumindest für Podcasts vom WDR (und das sind zumindest in meinem Fall die, die ich auch im Unterricht einsetze) geklärt. Vielen Dank an den WDR für diesen sehr pragmatischen und praxisfreundlichen Umgang mit den Verwertungsrechten im Hinblick auf die Verwendung im Schulunterricht!